Reparacja

Wir sind Service-Partner von:

migatronic

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Weiterhin reparieren wir alle Standardschweißmaschinen verschiedener Hersteller.

Wir bieten auch einen Reparaturservice für Plasmaschneid- und Schutzgasschweißbrenner sämtlicher Brennerfabrikate.

Binzel-Best-Partner

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Reparaturservice für Autogentechnik

Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Wiederholungsprüfungen von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN VDE 0544-4

An Lichtbogenschweißeinrichtungen sind gemäß der BetrSichV und der BGV A3 regelmäßig Wiederholungsprüfungen durch eine autorisierte Fachkraft vorzunehmen, dessen Ergebnis in einem Prüfungsprotokoll festzuhalten ist. Als geltende Norm ist unbedingt die DIN VDE 0544-4 anzuwenden, da Lichtbogenschweißeinrichtungen Spannungsquellen sind, die bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften erhebliche Gefahrenquellen darstellen können.

Findet die Wiederholungsprüfung nach der Unfallsverhütungsvorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (BGV A3) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit “Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen” (TRBS 1201) nicht statt, dann drohen Bußgelder, und Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden. Darüber hinaus kann die Versicherung den Schutz verweigern und bei Personenschäden wird die Schweißanlage stillgelegt.

Entsprechend der BGV A3 sind die Prüffristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Die Überprüfung ist bei ortsveränderlichen elektrischen Anlagen jährlich durchzuführen.

Sprechen Sie uns bitte an, wir verfügen über das entsprechende Fachwissen zur Umsetzung der Vorschriften unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte.

Um Sie davon zu überzeugen sprechen folgende Vorteile:

  • Erfüllung geltender Regeln und Vorschriften

  • Hoher Funktions- und Werterhalt der Anlagen

  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

  • Frühes Erkennen eventuell verdeckter Schäden

  • Geringeres Haftungsrisiko bei Unfällen und Schäden gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherern